Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft erstmalig für das Jahr 2015 einen Extremkostenbericht veröffentlicht. Damit wurde die mit dem Beitragsschuldengesetz in 2013 eingeführte Vorgabe des Gesetzgebers gemäß § 17b Absatz 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz umgesetzt. Der ab jetzt jährlich vom InEK publizierte Bericht soll systematisch prüfen, ob und wenn ja, in welchem Umfang Krankenhäuser mit extrem hohen bzw. mit extrem niedrigen Kosten im Vergleich zu den erzielten Erlösen konfrontiert werden. Die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene haben gemeinsam mit dem InEK methodische Kriterien entwickelt, nach denen für jede Fallpauschale nach einem festen Regelwerk diese Fälle identifiziert werden können.
Extremkostenbericht für das Jahr 2015
Der erstmals für das Jahr 2015 veröffentlichte Bericht stellt die Vorgehensweise zur Ermittlung und Analyse von sogenannten Kostenausreißerfällen sowie die Analyseergebnisse vor. Im Rahmen der Analysen wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben über den Kalkulationsdatensatz hinausgehende detaillierte fallbezogene Kosten- und Leistungsdaten von den an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäusern erhoben, um beispielsweise die Kosten der Intensivstation oder die Personalkosten im OP-Bereich sachgerechter zu erfassen. Um diese zusätzlichen Informationen zu erhalten, hat das InEK zusammen mit den an der Kalkulation beteiligten Krankenhäusern mehr als 70.000 Fälle analysiert.
Der Bericht zeigt, dass die Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems durch den DRG-Katalog 2015 und dabei insbesondere durch die Einführung der „Aufwendigen intensivmedizinischen Komplexbehandlung“, Kostenausreißer besser abbildet. Mit Blick auf die Pflege und Weiterentwicklung des DRG-Katalogs 2016 wird das InEK auf Basis des Extremkostenberichts beauftragt zu prüfen, inwiefern durch weitere Anpassungen der Klassifikation die Abbildung von kinderonkologischen Fällen verbessert werden kann.
Nach über zehn Jahren konsequenter Systementwicklung gibt es nun mit dem jährlichen Bericht ein neues Instrument, Extremkostenfälle noch sachgerechter im Fallpauschalensystem abzubilden. Zugleich bleibt diese Aufgabe, eine sachgerechte Abbildung hochaufwendiger Fälle, als zentrales Element des lernenden Systems der Fallpauschalen bestehen. Dabei ist die Methodik der Analyse von Extremkostenfällen in den kommenden Jahren stetig weiterzuentwickeln.